Die Kosten für eine Psychotherapie sind abhängig von Ihrem Versicherungsstatus und Ihren Ansprüchen an eine entsprechende Behandlung. Eine Behandlung im Sinne der heilkundlichen Verfahren zur Bearbeitung psychischer Erkrankungen mit entsprechender Diagnostik und Diagnosestellung kann je nach Ihrem Versicherungsstaus von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Folgenden. Möchten Sie, dass eine mögliche Diagnose nicht an Ihre Krankenkasse übermittelt wird, so können Sie eine Therapie auch selbst finanzieren, wodurch Ihre Krankenkasse nicht über die Durchführung Ihrer Psychotherapie informiert wird. Dieses Vorgehen ist ggf. auch sinnvoll, wenn Sie eine Verbeamtung, einen Eintritt in die private Krankenversicherung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben.
Selbstverständlich unterstütze und berate ich Sie gern bei allen Fragen und Möglichkeiten zur Kostenübernahme und Kostenerstattung Ihrer Psychotherapie.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Da ich eine Privatpraxis führe, darf ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Personen, die gesetzlich versichert sind, sollten auf einen Psychotherapieplatz bei einem niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz (Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung) zurückgreifen. Die Psychotherapeutensuchen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (www.kvsa.de) bietet Ihnen einen guten Überblick über die zugelassenen Kollegen. Finden Sie auf diese Weise keinen Therapieplatz, gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, trotzdem mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet, bei vorliegender Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung, die Kosten für diese auch in einer Privatpraxis zu übernehmen, wenn zeitnah kein anderer Therapieplatz gefunden werden kann. Dabei gilt eine Wartezeit auf einen Therapieplatz (nicht Erstgespräch) von mehr als 6 Wochen bis zu 3 Monaten (variiert je nach Krankenkasse) als zu lang. Um eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie aktiv werden. Weisen Sie die Notwendigkeit einer Psychotherapie für sich sowie die Ablehnung durch andere niedergelassene Vertragspsychotherapeuten so gut wie möglich nach. Das erhöht die Chancen auf Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse, wenn Sie durch mich behandelt werden.
Für die Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens müssen Sie häufig mehrere Aufgaben erledigen und bestimmte Bedingungen erfüllen. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Haben Sie alle Aufgaben erledigt und immer noch keinen Therapieplatz gefunden, vereinbaren wir einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch. Dieses Gespräch ist von Ihnen zu den Bedingungen für Selbstzahler (siehe unten) eigenständig zu zahlen und wird rückwirkend nicht erstattet.
Wenn Sie weitere Fragen zum Vorgehen haben, melden Sie sich gern bei mir. Weitere Schritte und die Bearbeitung der Antragsunterlagen können wir dann zusammen erledigen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Sind Sie über eine private Krankenversicherung versichert, übernimmt diese die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Die Kostenübernahme richtet sich hierbei nach Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Je nach abgeschlossenem Tarif und dessen Leistungsumfang ist die Erstattungssumme bzw. die Anzahl der Therapiesitzungen pro Jahr begrenzt. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind und welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt werden müssen, bevor Sie zum Erstgespräch kommen. Bringen Sie bitte insbesondere in Erfahrung, ob bereits für das Erstgespräch ein Antrag zur Kostenübernahme nötig ist. Dafür benötigte Unterlagen bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit.
Im Einzelnen sollten Sie folgende Sachverhalte vor Beginn der Therapie klären und die Informationen zu unserem Erstgespräch mitbringen:
- Werden psychotherapeutische Leistungen übernommen und wenn ja, welche (probatorische Sitzungen, Anamneseerhebung, Bericht an den Gutachter, Diagnostik, Therapiesitzungen)?
- Wie viele Sitzungen werden erstattet (insgesamt und pro (Kalender-)Jahr)?
- In welcher Höhe werden Leistungen erstattet? Gilt der übliche Steigerungssatz von 2,3, werden die Kosten zu 100% erstattet.
- Müssen die Leistungen vorher beantragt werden und wenn ja, wie (formlos, spezielles Formular, Bericht an einen Gutachter)?
- Ist eine Bezuschussung über die Beihilfe möglich? Wenn ja, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfestelle über deren Konditionen und Beantragungsmodalitäten.
Beihilfestellen
Bei Personen, die verbeamtet sind, übernimmt zusätzlich zur privaten Krankenversicherung die Beihilfe einen Teil der Kosten. Die entsprechenden Formulare zur Kostenübernahme fordern Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle an und bringen Sie schnellstmöglich mit zur Therapie. Die ersten 5 Sitzungen können ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle durchgeführt werden. Danach muss die Genehmigung für die Kostenübernahme von der Beihilfe vorliegen, um die Therapie fortzuführen.
Heilfürsorge
Personen, die der Bundespolizei und der Bundeswehr angehören, bekommen die Kosten von der Heilfürsorge erstattet. Sie benötigen eine Überweisung vom polizeiärztlichen Dienst bzw. Truppenarzt. Bundeswehrangehörige bringen bitte zum Erstgespräch den entsprechenden Vordruck zur Kostenübernahme (San/Bw/0218) mit.
Selbstzahler
Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen. In diesem Fall wird die Aufnahme einer Psychotherapie nicht an Ihre Krankenkasse übermittelt und eine mögliche Diagnose nicht weitergeleitet. Dieses Vorgehen ist zum Beispiel dann sinnvoll und häufig gewünscht, wenn Sie eine Verbeamtung, einen Eintritt in die private Krankenversicherung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben. Die Höhe der Kosten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) und werden innerhalb der 1. Sitzung vereinbart.
Beratung
Die Kosten werden in der Regel nicht von Versicherungen übernommen und müssen somit selbst getragen werden. Die Höhe der Kosten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) und werden innerhalb der 1. Sitzung vereinbart.
Zusätzliche Kosten
Eventuell zusätzlich anfallende Kosten wie Durchführungen von Testungen, Ausstellen von Bescheinigungen, Erhebung und Verarbeitung zusätzlicher Informationen (biographische Anamnese, vertiefte Exploration…), Sitzungen an Samstagen oder nach 19 Uhr etc. werden individuell vereinbart. Ausgaben, die bei Verhaltensexperimenten für Patient und Therapeut entstehen (z.B. Straßenbahnfahrten, Eintrittspreise etc.), müssen ebenfalls von Ihnen getragen werden.